E-Scooter für Arbeitgeber: Die Vorteile auf einen Blick

Revolutioniere die Mobilität deines Unternehmens mit E-Scootern! Entdecke, wie du durch Leasing oder Kauf die Umwelt schützt, Steuervorteile genießt und den Teamspirit stärkst.

Im Zuge der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeit und innovativen Mobilitätslösungen stellt sich für Arbeitgeber die Frage: Ist es besser, E-Scooter zu leasen oder zu kaufen? Keine einfache Entscheidung, denn sie kann signifikante Auswirkungen auf die Kosten, das Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen und das Umweltengagement deines Unternehmens haben. In diesem Artikel erfährst du, wie du E-Scooter effektiv in deinem Betrieb implementieren kannst, welche steuerlichen Vorteile sich bieten und wie du damit nicht nur die Umwelt, sondern auch das Image deines Unternehmens positiv beeinflusst.

E-Scooter für Arbeitgeber leasen oder kaufen?

Dienstradmodell oder E-Scooter für Arbeitgeber haben sich mittlerweile in den Firmenflotten von Unternehmen zu fixen Bestandteilen etabliert. Hat man sich für ein E-Fahrzeug entschieden, taucht bereits die erste Frage auf: Monatliche Raten oder Barkauf? Du hast die Wahl, wie du E-Scooter in deinem Unternehmen integrierst. Durch das Leasen mit monatlichen Raten kannst du bis zu 40 Prozent der Kosten sparen. Oftmals sind in diesem Paket auch die Wartung und Versicherung für die betriebliche Nutzung inklusive. Am Ende der Laufzeit hast du die Option, den E-Scooter gegen ein neues Modell auszutauschen oder dein aktuelles E-Fahrzeug weiter zu nutzen.

Entscheiden sich deine Mitarbeiter:innen dazu, einen E-Scooter über die Firma zu kaufen, ist das auch möglich. Bei der Übernahme des Fahrzeugs wird der Anteil vom Bruttogehalt abgezogen – diese Gehaltsumwandlung senkt automatisch das zu versteuernde Einkommen. Dadurch entstehen gleich mehrere Vorteile: Für dein Unternehmen, die Mitarbeiter:innen und die Umwelt.

E-Scooter für Arbeitgeber: Die drei größten Vorteile

In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit und Innovation Schlüsselelemente für den Unternehmenserfolg sind, bieten E-Scooter eine einzigartige Chance, beide Aspekte in deinem Betrieb zu integrieren. Erfahre, wie du durch die Option E-Scooter für Arbeitgeber deine Marke stärken, das Engagement deiner Mitarbeiter:innen fördern und von steuerlichen Vorteilen profitieren kannst, während du gleichzeitig einen positiven Beitrag zum Umweltschutz leistest.

1. Nachhaltige Positionierung & Branding

E-Scooter, die mit deinem bedruckten Firmenlogo versehen sind, bieten dir eine Möglichkeit, dein Unternehmen im öffentlichen Verkehr nachhaltig zu positionieren. Indem du dein Logo auf E-Scootern platzierst, verwandelst du das E-Fahrzeug in eine mobile Werbefläche, die durch städtische Räume navigiert und eine breite Öffentlichkeit erreicht. Durch die Verbindung von Marke und Mobilität in einer umweltbewussten Art und Weise positionierst du dich als Vorreiter in puncto Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung, was die Loyalität bei umwelt- und gesundheitsbewussten Kund:innen steigern kann.

Versicherungsschutz für deine E-Scooter-Flotte

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2. Mitarbeiterbindung: E-Scooter für Arbeitgeber als Benefit

Der Einsatz von Firmen-E-Scootern als dein Mitarbeiterbenefit bietet eine innovative Möglichkeit, die Zufriedenheit und Bindung deiner Mitarbeiter:innen zu steigern. Indem du deinem Team als Arbeitgeber E-Scooter zur Verfügung stellst, förderst du nicht nur eine umweltfreundliche und gesundheitsbewusste Mobilitätsalternative, sondern unterstreichst auch deine Wertschätzung des Wohlbefindens und der Flexibilität deiner Angestellten.

Du hast Personen im Team, die öfter mal zu einem geschäftlichen Termin in der Stadt müssen und sonst immer auf die Öffis zurückgreifen? Mit einem E-Scooter schaffst du Flexibilität und kannst oft auch die Wege deiner Mitarbeiter:innen verkürzen. Win-Win, wenn man bedenkt, dass dadurch mehr Arbeitszeit für Gespräche mit Kund:innen oder andere Tätigkeiten bleibt. 

E-Scooter für Arbeitgeber als Mitarbeiterbenefit betrifft nicht nur deine bestehenden, sondern auch zukünftige Teammitglieder: Solche Maßnahmen können die Attraktivität deines Unternehmens als Arbeitgeber erhöhen und dazu beitragen, neue talentierte Fachkräfte anzuziehen und diese auch langfristig zu halten. Der Obstkorb als Argument für eine Bewerbung in deinem Unternehmen hat lange ausgedient.

3. Förderung von Elektromobilität in der Lohnsteuer

Als Unternehmer hast du mit einer E-Scooter-Flotte die Chance, aktiv zur Förderung der Elektromobilität beizutragen und dabei gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Seit Jänner 2023 kannst du deinen Mitarbeiter:innen Zuschüsse bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr für CO2-emissionsfreie Mobilitätslösungen wie E-Autos, E-Motorräder, E-Bikes und E-Scooter lohnsteuerfrei gewähren. 

Wichtig dabei: Diese Zuschüsse werden nicht über die Lohnverrechnung ausgezahlt, sondern gehen direkt an den Anbieter des Fahrzeugmitbenützungsmodells – d.h. das Modell wird für deine Mitarbeiter:innen im Falle eines Kaufes günstiger oder dein Team erhält die Zuschüsse in Form von Gutscheinen. Neben der Steuerbefreiung profitierst du auch von einer Befreiung der Lohnnebenkosten. Die Details zur Sozialversicherung sind bis dato zwar noch zu klären, dies sollte dich jedoch nicht davon abhalten, schon jetzt in die emissionsfreie Mobilität deiner Belegschaft zu investieren.

Steuerfreies Laden von E-Scootern zu Hause

Als Unternehmer hast du weitere steuerbegünstigte Möglichkeiten, um Elektromobilität durch E-Scooter für Arbeitgeber zu fördern und deinen Mitarbeiter:innen zusätzliche Vorteile zu bieten:

  • Steuern & Abgaben: Wenn du deinen Mitarbeiter:innen ein Elektrofahrzeug für private Zwecke, einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, zur Verfügung stellst und die Kosten für das Laden an öffentlichen Ladestationen übernimmst – etwa durch eine Ladekarte oder Kostenerstattung – musst du dafür keine Steuern und Abgaben entrichten.

  • kWh-Geld: Wenn das Elektrofahrzeug zu Hause geladen wird und die benötigte Strommenge eindeutig zugeordnet werden kann, kommt das neu eingeführte kWh-Geld zur Verrechnung, das du deinen Mitarbeiter:innen steuerfrei erstatten kannst. Pro kWh wird ein von der E-Control ermittelter durchschnittlicher Strom-Gesamtpreis angesetzt. Im Jahr 2023 betrug dieser 22,247 Cent/kWh.

  • Pauschalbetrag: Falls es nicht möglich ist, die benötigte Strommenge für das Laden eindeutig festzustellen, kannst du in den Jahren 2024 bis einschließlich 2025 einen Pauschalbetrag von bis zu 30 Euro pro Kalendermonat steuer- und abgabenfrei erstatten.

  • Wallbox Installation: Auch die Installation von Ladestationen (Wallbox) zu Hause wird steuerlich begünstigt. Du kannst bis zu einem Betrag von 2.000 Euro die Kosten für die Anschaffung einer Ladestation für das E-Firmenfahrzeug deinen Mitarbeitern sachbezugsbefreit erstatten.

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