ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten (AGB VersMakler)
Inhalt
Team Bergmann Versicherungslösungen GmbH
Puchbergerstraße 14
2752 Wöllersdorf
E-Mail: hallo@teambergmann.at
Web: teambergmann.at
GISA: 24740296
FB: FN 62501p
(im Folgenden „der Versicherungsmakler“ genannt)
Vorabinformation:
Gewerbeberechtigung / Versicherungsvermittlerregister:
TEAM BERGMANN ist als Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten im Gewerberegister registriert, unsere GISA-Zahl lautet 24740296.
AUSÜBUNG IM RAHMEN DER DIENSTLEISTUNGSFREIHEIT IN FOLGENDEN EU/EWR MITGLIEDSTAATEN (Versicherungsvermittlung): Deutschland seit 15.12.2022
Überprüfungsmöglichkeit unter: www.gisa.gv.at/versicherungsvermittlerregister
Angaben zu Beteiligungsverhältnissen bei Versicherern:
TEAM BERGMANN VERSICHERUNGSLÖSUNGEN GMBH ist weder direkt noch indirekt an einem Versicherungsunternehmen beteiligt.
Beschwerdestellen:
Rechtsservice- und Schlichtungsstelle der WKO, 1010 Wien, Stubenring 16 / Top 7, www.wko.at
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Abt I/7, Stubenring 1, 1010 Wien, www.bmdw.gv.at
I. Präambel
- TEAM BERGMANN vermittelt unabhängig von seinen oder dritten Interessen, insbesondere unabhängig vom Versicherungsunternehmen (Versicherer), Versicherungsverträge zwischen dem Versicherungsunternehmen einerseits und dem Versicherungskunden andererseits. Der vom Versicherungskunden mit seiner Interessenwahrung in privaten und/oder betrieblichen Versicherungsangelegenheiten beauftragte Versicherungsmakler TEAM BERGMANN ist für beide Parteien des Versicherungsvertrages tätig, hat aber überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren.
- TEAM BERGMANN erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Maklergesetzes, den AGB von TEAM BERGMANN, einem mit dem Versicherungskunden abgeschlossenen Maklerauftrag und mit der Sorgfalt eines Unternehmers.
II. Geltungsbereich
- Die AGB gelten ab dem Zustandekommen des Vertrages zwischen TEAM BERGMANN und dem Versicherungskunden und ergänzen den mit dem Versicherungskunden allenfalls abgeschlossenen Maklerauftrag. Der Vertragsabschluss kommt mit der willentlichen Erklärung des Versicherungskunden, TEAM BERGMANN mit einer Beratung und/oder Handlungen im Zusammenhang mit Versicherungsangelegenheiten zu beauftragen (wie z.B. Anfragen um Versichersicherungsangebote, Versicherungsvergleiche, Schadensregulierung etc.).
- Der Versicherungskunde erklärt seine Zustimmung, dass diese AGB dem gesamten Vertragsverhältnis zwischen ihm und TEAM BERGMANN sowie auch sämtlichen künftig abzuschließenden Versicherungsmaklerverträgen zu Grunde gelegt werden.
- Die Tätigkeit von TEAM BERGMANN, soweit grundsätzlich nichts anderes vereinbart wurde, ist örtlich auf Österreich beschränkt.
- Für jene Geschäftsfälle, die wir über www.escooterfahrer.de abwickeln, wird die Tätigkeit auf Deutschland erweitert.
III. Die Pflichten des Versicherungsmaklers
- TEAM BERGMANN verpflichtet sich, für den Versicherungskunden eine angemessene Risikoanalyse zu erstellen und darauf aufbauend ein angemessenes Deckungskonzept zu erarbeiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Risikoanalyse und das Deckungskonzept ausschließlich auf seinen gemachten Angaben sowie den TEAM BERGMANN allenfalls übergebenen Dokumenten basieren und daher unrichtige und/oder unvollständige Informationen durch den Versicherungskunden das Ausarbeiten eines angemessenen Deckungskonzepts verhindern.
- TEAM BERGMANN hat den Versicherungskunden fachgerecht und den jeweiligen Kundenbedürfnissen entsprechend zu beraten, aufzuklären und den jeweils bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass seine Interessenwahrung durch Team Bergmann grundsätzlich auf Versicherungsunternehmen mit Niederlassung in Österreich beschränkt ist. Ausländische Versicherungsunternehmen können aufgrund des entsprechend erhöhten Aufwandes nur im Falle eines ausdrücklichen Auftrags des Versicherungskunden gegen ein gesondertes Entgelt einbezogen werden. Darüber hinaus können Versicherungsunternehmen, die keine detaillierten Preis-Leistungs-Informationen zur Verfügung stellen, nicht berücksichtigt werden.
- Die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes durch TEAM BERGMANN erfolgt auf Basis aller vom Versicherungskunden bekannt gegebenen Daten und individuellen Präferenzen und unter Berücksichtigung des jeweils bestmöglichen Preis-Leistungs-Verhältnisses aus den in Frage kommenden Versicherungsprodukten. Bei der Auswahl einer Versicherung können daher neben der Höhe der Versicherungsprämie insbesondere auch die Fachkompetenz des Versicherungsunternehmens, seine Gestion bei der Schadensabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen und die Höhe des Selbstbehalts als Beurteilungskriterien herangezogen werden.
- Gegenüber Unternehmern werden die Pflichten von TEAM BERGMANN gemäß § 28 Z. 4 MaklerG (Bekanntgabe der für den Kunden durchgeführten Rechtshandlungen, Aushändigung einer Durchschrift der Vertragserklärung des Kunden; Aushändigung der Polizze sowie der Versicherungsbedingungen) ausgeschlossen.
- Soweit mit dem Versicherungskunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist TEAM BERGMANN gem. § 28 Z 6 bzw. 7 MaklerG nicht verpflichtet
(a) den Versicherungskunden bei der Abwicklung des Versicherungsverhältnisses vor oder nach Eintritt des Versicherungsfalls zu unterstützen,
(b) den Versicherungskunden auf Fristen im Rahmen von Versicherungsverträgen hinzuweisen,
(c) bestehende Versicherungsverträge laufend zu überprüfen oder
(d) geeignete Vorschläge zur Verbesserung des Versicherungsschutzes zu erstellen.
IV. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden
- TEAM BERGMANN benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen der in III. (Pflichten des Versicherungsmaklers) beschriebenen Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und dem Kunden den jeweils bestmöglichen Versicherungsschutz vermitteln zu können. Aus diesem Grunde ist der Versicherungskunde verpflichtet, TEAM BERGMANN alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und TEAM BERGMANN von allen Umständen, die für die in III. beschriebenen Leistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.
- Der Versicherungskunde ist nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache verpflichtet, an einer Risikobesichtigung durch Vertreter von Versicherungsunternehmen teilzunehmen und auf besondere Gefahren von sich aus hinzuweisen.
- Die nach gründlichem Nachfragen durch TEAM BERGMANN vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann TEAM BERGMANN zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen, sofern sie nicht offenkundig unrichtigen Inhalts sind.
- Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn von TEAM BERGMANN unterfertigter Versicherungsantrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt. Dieser bedarf vielmehr noch der Annahme durch das Versicherungsunternehmen, sodass zwischen der Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum bestehen kann.
- Der Versicherungskunde, sofern er nicht als Verbraucher i. S. d. KSchG anzusehen ist, verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung von TEAM BERGMANN übermittelten Versicherungsdokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Versicherungsantrag zu überprüfen und dies gegebenenfalls TEAM BERGMANN zur Berichtigung mitzuteilen.
- Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass er als Antragsteller eines Versicherungsvertrages für die Richtigkeit seiner Angaben allein verantwortlich ist, auch wenn er den Antrag nicht selbst ausgefüllt hat.
- Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass ihm TEAM BERGMANN über die Bedeutung von Antragsfragen keine verbindliche Erklärung abgeben darf.
- Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Schadensmeldung oder ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- oder Leistungszusage des Versicherers bewirkt.
- Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten aufgrund des Gesetzes und der jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen im Versicherungsfall einzuhalten hat, deren Nichteinhaltung zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.
- Der Versicherungskunde hat TEAM BERGMANN unverzüglich nach Kenntnis eines eingetretenen Schadens zu verständigen.
- Der Versicherungskunde hat TEAM BERGMANN alle für die Risikobeurteilung/Versicherungsdeckung relevanten Veränderungen, insbesondere auch eine Adressänderung, schriftlich bekanntzugeben. Den Versicherungskunden trifft weiters die Obliegenheit alles Erforderliche zu tun bzw. zu unterlassen, wodurch die Abwicklung der relevanten Versicherungsangelegenheit behindert oder verhindert werden könnte.
V. Zustellungen, elektronischer Schriftverkehr
- Als Zustelladresse des Versicherungskunden gilt die dem Versicherungsmakler zuletzt bekannt gegebene Adresse.
- Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler, die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt TEAM BERGMANN nur dann eine Haftung, wenn sie diese verschuldet hat. Im Zweifelsfall ist der Kunde angehalten, den Zugang seiner Erklärung telefonisch zu erfragen. Der Zugang von E-Mails bewirkt noch keine vorläufige Deckung und hat auch auf die Annahme eines Vertragsangebotes keine Wirkung.
- Nachrichten, die der Versicherungskunde an TEAM BERGMANN sendet, erreichen diese rechtswirksam in der Zeit von Mo. – Fr. von 09:00 – 17:00 Uhr.
VI. Urheberrecht
- Der Kunde stimmt zu, dass jedes TEAM BERGMANN erstellte Konzept, insbesondere die Risikoanalyse, das Deckungskonzept und Angebot ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch TEAM BERGMANN. Bei Kenntniserlangung eines Zuwiderhandelns verrechnen wir in Abhängigkeit vom dokumentierten Aufwand eine Bearbeitungspauschale von mindestens € 100,00 (zzgl. USt.).
VII. Haftung b2b
Die nachfolgenden Haftungsbestimmungen gelten nur im b2b-Bereich, nicht im Verhältnis zu Verbrauchern:
- TEAM BERGMANN haftet für allfällige Sach- und Vermögensschäden des Versicherungskunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Im Fall des Vorsatzes wird auch für entgangenen Gewinn gehaftet.
- Die Haftung von TEAM BERGMANN ist jedenfalls mit der Höhe der Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung beschränkt. Schadenersatzansprüche gegen TEAM BERGMANN müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
VIII. Datenschutz
- Die Erhebung, Verarbeitung und Verwendung der Daten durch TEAM BERGMANN erfolgt stets im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Datenschutzgesetz (DSG) 2018, der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (E-Privacy-RL) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) 2003 sowie den sonstigen zur Anwendung kommenden unionsrechtlichen Vorschriften.
- TEAM BERGMANN ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Die Weitergabe von Daten an Versicherungsunternehmen/Dritte erfolgt nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Geschäftsfall und/oder zum Zweck der Vertragsvermittlung. Diese Pflicht gilt für alle Mitarbeiter:innen von TEAM BERGMANN.
- Zusätzlich zu diesen AGB gilt die Datenschutz-Information, abrufbar unter Datenschutz – Team Bergmann, als integraler Bestandteil dieser AGB.
IX. Vergütung
- Allgemeines
- 1.1 Gemäß § 1 Abs 9 Standesregeln für die Versicherungsvermittlung muss ein Versicherungsvermittler vor Abgabe der Vertragserklärung die Art der im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag enthaltenen Vergütung offenlegen und gemäß Z 10 bekanntgeben, ob er im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag
(a) Auf Basis einer Provision arbeitet, die der Vergütung entspricht, also in der Versicherungsprämie enthalten ist
(b) Auf Basis einer anderen Art der Vergütung arbeitet, einschließlich wirtschaftlicher Vorteile jeglicher Art, die im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag angeboten oder gewährt werden
(c) Auf Basis eines Honorars arbeitet, dessen Höhe vom Umfang der angefragten Dienstleistung abhängt und direkt vom Kunden bezahlt wird.
- 1.1 Gemäß § 1 Abs 9 Standesregeln für die Versicherungsvermittlung muss ein Versicherungsvermittler vor Abgabe der Vertragserklärung die Art der im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag enthaltenen Vergütung offenlegen und gemäß Z 10 bekanntgeben, ob er im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag
- Besondere Vereinbarungen/Offenlegung
- 2.1 Für die Vermittlung von Versicherungsverträgen erhalten wir vom jeweiligen Versicherungsunternehmen für den Abschluss eine Kombination aus einer im Produkt enthaltenen Provision sowie einer anderen Art von Vergütung, einschließlich wirtschaftlicher Vorteile, die im Zusammenhang mit der Vermittlung des Versicherungsvertrages angeboten/gewährt werden. Siehe 1.1 a und b.
- 2.2 TEAM BERGMANN ist berechtigt, ein Honorar zu verlangen, wenn dies vereinbart wurde. Diese Vereinbarung kommt zustande, wenn Sie nach Erhalt der AGB von TEAM BERGMANN diesen nicht ausdrücklich und schriftlich widersprechen.
- 2.3 Wenn Sie uns nach Erhalt von Angeboten mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages beauftragen, und kommt der Versicherungsvertrag nach Ablauf der Rücktrittsfristen gem. XII zustande, entstehen für Sie aus diesem Grund keine weiteren Kosten.
2.4 Wenn Sie nach Erhalt von Angeboten und nach deren verbindlicher Annahme bzw. Zusage des Abschlusses zurücktreten, verrechnen wir den entsprechenden Zeitaufwand je angefangener Viertelstunde zu je 35 €, mindestens jedoch € 100,00 (zzgl. USt.) vor. - 2.5 Kommt lt. Maklerauftrag lediglich ein Beratungsauftrag und kein Vermittlungsauftrag zustande, verrechnen wir für jede angefangene Viertelstunde 35 € (zzgl. USt.).
- 2.6 Wir unterstützen Sie grundsätzlich bei der Abwicklung von Schadensfällen (Schadensmeldung) im Ausmaß von bis zu einer Stunde (Basis Paket). Wenn wir nicht alle notwendigen/vollständigen Unterlagen für eine Schadensmeldung von Ihnen erhalten und dadurch ein Mehraufwand entsteht, kommen Paket 1 und ggf. 2 zur Verrechnung. Wird ein Schaden abgelehnt und sie beauftragen uns mit weiteren Interventionen, entsteht dadurch ein erhöhter Aufwand unsererseits, kommen Paket 1 und ggf. 2. zur Verrechnung.
Basis-Paket
Gesamter Bearbeitungsaufwand/ Mailverkehr – ca. 1 Stunde.
Dieses Paket ist für Sie kostenlos.
Paket 1
Basis-Paket inkl. zus. Zeitaufwand bis max. 2 Stunden
Kosten: € 150 exkl. USt.
Paket 2
Basis-Paket inkl. Zeitaufwand ab 2 Stunden
Kosten: € 250 exkl. USt.
X. Beteiligungsverhältnisse
- Team Bergmann Versicherungslösungen GmbH besitzt weder direkt noch indirekte Stimmrechte oder Anteile am Kapital von Versicherungsunternehmen.
- Es gibt keine direkte oder indirekte Beteiligung eines Versicherungsunternehmens an den Stimmrechten oder am Kapital von Team Bergmann Versicherungslösungen GmbH.
- Im Hinblick auf die tatsächlichen Beziehungen zu Versicherungsunternehmen nach § 137 Abs. 2 GewO 1994 weisen wir darauf hin, dass Team Bergmann Versicherungslösungen GmbH seinen Rat auf eine ausgewogene und persönliche Untersuchung gem. § 3 Abs. 5 Standesregeln für Versicherungsvermittler stützt.
XI. Verschwiegenheit
- TEAM BERGMANN ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch für alle Mitarbeiter des Versicherungsmaklers.
- Dem Versicherungsmakler ist der Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden ein wichtiges Anliegen. Eine Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, Datenschutzgesetz) sowie auf Basis des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages und allenfalls einer vom Kunden erteilten Zustimmungserklärung.
XII. Rücktrittsrechte des Versicherungskunden
- Gemäß § 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (Fern-FinG) ist der Versicherungsnehmer berechtigt, bei Abgabe einer Vertragserklärung im Wege des Fernabsatzes vom geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tage, bei Lebensversicherungen binnen 30 Tage, erklärt werden.
Gleichermaßen ist der Versicherungsnehmer auch gemäß § 5c Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) berechtigt, innerhalb von 14 Tagen, bei Lebensversicherungen innerhalb von 30 Tagen, ohne Angabe von Gründen vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Die Frist für die Ausübung des Rücktrittsrechts beginnt mit dem Tag des Zustandekommens des Versicherungsvertrags und der entsprechenden Benachrichtigung des Versicherungsnehmers, nicht jedoch, bevor dieser den Versicherungsschein sowie die Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten hat.
- Das Rücktrittsrecht nach dem Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz bedeutet im Fall der Zusammenarbeit mit TEAM BERGMANN, dass
- 2.1 der Versicherungsnehmer im Rahmen dieser Fristen nach Beauftragung von TEAM BERGMANN mit der Vermittlung einer Versicherung vom Vermittlungsauftrag zurücktreten kann. Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an TEAM BERGMANN zu übermitteln. Der Rücktritt erfolgt rechtzeitig, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der in Punkt IX.1. genannten Frist abgesendet wird.
- 2.2. der Versicherungsnehmer von abgeschlossenen Versicherungsverträgen im Rahmen dieser Fristen zurücktreten kann, sofern das Gesetz oder der Versicherungsvertrag des Anbieters keine anderslautenden Regelungen vorsehen. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung der Polizze, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages zu laufen. Klarstellend wird festgehalten, dass ein in den Räumlichkeiten des Finanzdienstleisters unterzeichneter Versicherungsvertrag grundsätzlich nicht als Fernabsatz-Vertragsabschluss im Sinne § 8 Fern-FinG gilt.
Im Falle des Rücktritts nach dem Versicherungsvertragsgesetz (§ 5c VersVG) ist dieser in geschriebener Form gegenüber dem Versicherer zu erklären, wobei die Rücktrittsfrist gewahrt bleibt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
- 2.1 der Versicherungsnehmer im Rahmen dieser Fristen nach Beauftragung von TEAM BERGMANN mit der Vermittlung einer Versicherung vom Vermittlungsauftrag zurücktreten kann. Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an TEAM BERGMANN zu übermitteln. Der Rücktritt erfolgt rechtzeitig, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der in Punkt IX.1. genannten Frist abgesendet wird.
- Haben Sie verlangt, dass unsere Dienstleistung/Beratung während der Rücktrittsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Rücktrittsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht (mehr zu Honorar siehe IX. Vergütung 2.6.)
XIII. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB-Makler ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. Im b2b-Bereich (Unternehmergeschäfte) wird in einem solchen Fall die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.
- Die Verträge zwischen TEAM BERGMANN und dem Versicherungskunden unterliegen österreichischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – mit Ausnahme von Verbrauchern i. S. d. KSchG – jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte von TEAM BERGMANN befindet. TEAM BERGMANN ist jedoch berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen sachlich zuständigen Gericht einzubringen. Unbeschadet dessen ist für Verbraucher i. S. d. KSchG jenes Gerichts zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Konsumenten liegt.
Fassung: Juli 2025