ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten (AGB VersMakler)

Inhalt

Team Bergmann Versicherungslösungen GmbH
Puchbergerstraße 14
2752 Wöllersdorf

E-Mail: hallo@teambergmann.at
Web: teambergmann.at
GISA: 24740296
FB: FN 62501p

(im Folgenden „der Versicherungsmakler“ genannt)

Vorabinformation:

Gewerbeberechtigung / Versicherungsvermittlerregister: TEAM BERGMANN ist als Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten im Gewerberegister registriert, unsere GISA-Zahl lautet 24740296. Überprüfungsmöglichkeit unter: www.gisa.gv.at/versicherungsvermittlerregister

Angaben zu Beteiligungsverhältnissen bei Versicherern: TEAM BERGMANN VERSICHERUNGSLÖSUNGEN GMBH ist weder direkt noch indirekt an einem Versicherungsunternehmen beteiligt.

Beschwerdestellen:
Rechtsservice- und Schlichtungsstelle der WKO, 1010 Wien, Stubenring 16 / Top 7, www.wko.at
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Abt I/7, Stubenring 1, 1010 Wien, www.bmdw.gv.at

I. Präambel

  1. Der Versicherungsmakler vermittelt unabhängig von seinen oder dritten Interessen, insbesondere unabhängig vom Versicherungsunternehmen (Versicherer), Versicherungsverträge zwischen dem Versicherungsunternehmen einerseits und dem Versicherungskunden andererseits. Der vom Versicherungskunden mit seiner Interessenwahrung in privaten und/oder betrieblichen Versicherungsangelegenheiten beauftragte Versicherungsmakler ist für beide Parteien des Versicherungsvertrages tätig, hat aber überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren.

  2. Der Versicherungsmakler erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Maklergesetzes, diesen AGB-Makler und einem mit dem Versicherungskunden abgeschlossenen Versicherungsmaklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.

  3. Sofern in einem Maklervertrag gesondert vereinbart, gelten die allgemeinen AGB von TEAM BERGMANN.

II. Geltungsbereich

  1. Die AGB gelten ab Vertragsabschluss zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungskunden und ergänzen den mit dem Versicherungskunden allenfalls abgeschlossenen Versicherungsmaklervertrag.

  2. Der Versicherungskunde erklärt seine Zustimmung, dass diese AGB dem gesamten Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Versicherungsmakler sowie auch sämtlichen künftig abzuschließenden Versicherungsmaklerverträgen zu Grunde gelegt werden.

  3. Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, örtlich auf Österreich beschränkt.

III. Die Pflichten des Versicherungsmaklers

  1. Der Versicherungsmakler verpflichtet sich, für den Versicherungskunden eine angemessene Risikoanalyse zu erstellen und darauf aufbauend ein angemessenes Deckungskonzept zu erarbeiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Risikoanalyse und das Deckungskonzept ausschließlich auf den Angaben des Kunden sowie den dem Versicherungsmakler allenfalls übergebenen Urkunden basieren und daher unrichtige und/oder unvollständige Informationen durch den Versicherungskunden das Ausarbeiten eines angemessenen Deckungskonzepts verhindern.

  2. Der Versicherungsmakler hat den Versicherungskunden fachgerecht und den jeweiligen Kundenbedürfnissen entsprechend zu beraten, aufzuklären und den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass die Interessenwahrung des Versicherungskunden grundsätzlich auf Versicherungsunternehmen mit Niederlassung in Österreich beschränkt ist und daher ausländische Versicherungsunternehmen aufgrund des entsprechend erhöhten Aufwandes nur im Falle eines ausdrücklichen Auftrags des Versicherungskunden gegen ein gesondertes Entgelt einbezogen werden. Darüber hinaus können Versicherungsunternehmen, die keine detaillierten Preis-Leistungs-Informationen zur Verfügung stellen, nicht berücksichtigt werden.

  3. Die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes durch den Versicherungsmakler erfolgt auf Basis aller vom Versicherungskunden bekannt gegebenen Daten und individuellen Präferenzen und unter Berücksichtigung des jeweils günstigsten Preis-Leistungs-Verhältnisses aus den in Frage kommenden Versicherungsprodukten. Bei der Auswahl einer Versicherung können daher neben der Höhe der Versicherungsprämie insbesondere auch die Fachkompetenz des Versicherungsunternehmens, seine Gestion bei der Schadensabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen und die Höhe des Selbstbehalts als Beurteilungskriterien herangezogen werden.

  4. Soweit mit dem Versicherungskunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Versicherungsmakler nicht verpflichtet (a) den Versicherungskunden bei der Abwicklung des Versicherungsverhältnisses vor oder nach Eintritt des Versicherungsfalls zu unterstützen, (b) den Versicherungskunden auf Fristen im Rahmen von Versicherungsverträgen hinzuweisen, (c) bestehende Versicherungsverträge laufend zu überprüfen oder (d) geeignete Vorschläge zur Verbesserung des Versicherungsschutzes zu erstellen.

IV. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. Der Versicherungsmakler benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen der in III. (Pflichten des Versicherungsmaklers) beschriebenen Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und dem Kunden, den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz vermitteln zu können. Aus diesem Grunde ist der Versicherungskunde verpflichtet, dem Versicherungsmakler alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und den Versicherungsmakler von allen Umständen, die für die in III. beschriebenen Leistungen des Versicherungsmaklers von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.

  2. Der Versicherungskunde ist verpflichtet, sofern erforderlich, an einer Risikobesichtigung durch den Versicherungsmakler oder das Versicherungsunternehmen nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache teilzunehmen und auf besondere Gefahren von sich aus hinzuweisen.

  3. Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann der Versicherungsmakler zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen, sofern sie nicht offenkundig unrichtigen Inhalts sind.

  4. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn vom Versicherungsmakler unterfertigter Versicherungsantrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt, sondern dieser vielmehr noch der Annahme durch das Versicherungsunternehmen bedarf, sodass zwischen der Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum bestehen kann.

  5. Der Versicherungskunde, sofern er nicht als Verbraucher iSd KSchG anzusehen ist, verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung des Versicherungsmaklers übermittelten Versicherungsdokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Versicherungsantrag zu überprüfen und dies gegebenenfalls dem Versicherungsmakler zur Berichtigung mitzuteilen.

  6. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Schadensmeldung oder ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- oder Leistungszusage des Versicherers bewirkt.

  7. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten aufgrund des Gesetzes und der jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen im Versicherungsfall einzuhalten hat, deren Nichteinhaltung zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.

V. Zustellungen, elektronischer Schriftverkehr

  1. Als Zustelladresse des Versicherungskunden gilt die dem Versicherungsmakler zuletzt bekannt gegebene Adresse.

  2. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt der Versicherungsmakler eine Haftung nur dann, wenn er diese verschuldet hat. Im Zweifelsfall ist der Kunde angehalten, den Zugang seiner Erklärung telefonisch zu erfragen. Der Zugang von E-Mails bewirkt noch keine vorläufige Deckung und hat auch auf die Annahme eines Vertragsangebotes keine Wirkung.

  3. Nachrichten, die der Versicherungskunde an TEAM BERGMANN sendet, erreichen diese rechtswirksam in der Zeit von Mo. – Fr. von 09:00 – 17:00 Uhr.

VI. Urheberrecht

  1. Der Kunde anerkennt, dass jedes vom Versicherungsmakler erstellte Konzept, insbesondere die Risikoanalyse, das Deckungskonzept und Angebot ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Versicherungsmaklers. Bei Kenntniserlangung eines Zuwiderhandelns behalten wir uns die Verrechnung einer Bearbeitungspauschale von € 49 vor.

VII. Haftung b2b

Die nachfolgenden Haftungsbestimmungen gelten nur im b2b-Bereich, nicht im Verhältnis zu Verbrauchern:

  1. Der Versicherungsmakler haftet für allfällige Sach- und Vermögensschäden des Versicherungskunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit Im Fall des Vorsatzes wird auch für entgangenen Gewinn gehaftet.

  2. Die Haftung des Versicherungsmaklers ist jedenfalls mit der Höhe der Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung des Versicherungsmaklers beschränkt. Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsmakler müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

VIII. Datenschutz

  1. Die Erhebung, Verarbeitung und Verwendung der Daten durch den Versicherungsmakler erfolgt stets im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Datenschutzgesetz (DSG) 2018, der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (E-Privacy-RL) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) 2003 sowie den sonstigen zur Anwendung kommenden unionsrechtlichen Vorschriften.

  2. Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Die Weitergabe von Daten an Versicherungsunternehmen erfolgt nur im Auftrag des Kunden zum Zweck der Vertragsvermittlung. Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden.

  3. Zusätzlich zu diesen AGB gilt die Datenschutz-Informationen, abrufbar unter DSGVO – Team Bergmann, als integraler Bestandteil dieser AGB.

IX. Vergütung

  1. Im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen erhalten wir eine Kombination aus einer im Produkt enthaltenen Provision sowie einer anderen Art von Vergütung, einschließlich wirtschaftlicher Vorteile jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der Vermittlung des Versicherungsvertrages angeboten oder gewährt werden. Siehe auch § 1 Abs 9 Z 10 c Standesregeln für Versicherungsvermittlung (Punkte b und c).

     

  2. Wenn Sie uns mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages beauftragen, entstehen für Sie aus diesem Grund keine weiteren Kosten.

  3. Wenn Sie nach Erhalt von Angeboten und nach verbindlicher Zusage des Abschlusses hiervon zurücktreten, behalten wir uns die Verrechnung eines Kostenersatzes von € 49 vor.

  4. Gemäß § 1 Abs 9 Standesregeln für die Versicherungsvermittlung muss ein Versicherungsvermittler vor Abgabe der Vertragserklärung die Art der im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag enthaltenen Vergütung offenlegen und gemäß Z 10 bekanntgeben, ob er im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag.

(a) Auf Basis einer Gebühr arbeitet, die Vergütung direkt vom Kunden bezahlt wird.

(b) Auf Basis einer Provision arbeitet, die der Vergütung entspricht, also in der Versicherungsprämie enthalten ist.

(c) Auf Basis einer anderen Art der Vergütung arbeitet, einschließlich wirtschaftlicher Vorteile jeglicher Art, die im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag angeboten oder gewährt werden.

X. Beteiligungsverhältnisse

  1. Team Bergmann Versicherungslösungen GmbH besitzt weder direkt noch indirekte Stimmrechte oder Anteile am Kapital von Versicherungsunternehmen.

  2. Es gibt keine direkte oder indirekte Beteiligung eines Versicherungsunternehmens an den Stimmrechten oder am Kapital von Team Bergmann Versicherungslösungen GmbH.

  3. Im Hinblick auf die tatsächlichen Beziehungen zu Versicherungsunternehmen nach § 137 Abs. 2 GewO 1994 weisen wir darauf hin, dass Team Bergmann Versicherungslösungen GmbH seinen Rat auf eine ausgewogene und persönliche Untersuchung gem. § 3 Abs. 5 Standesregeln für Versicherungsvermittler stützt.

XI. Verschwiegenheit

  1. Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch für alle Mitarbeiter des Versicherungsmaklers.
     
  2. Dem Versicherungsmakler ist der Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden ein wichtiges Anliegen. Eine Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, Datenschutzgesetz) sowie auf Basis des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages und allenfalls einer vom Kunden erteilten Zustimmungserklärung.

XII. Rücktrittsrechte des Versicherungskunden

  1. Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist der Kunde berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.
  2. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

  3. Rücktrittsbelehrung nach FernFinG: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von Ihrem Antrag/Vertrag zurückzutreten. Achtung: Bei Lebensversicherungen und Fernabsatzverträgen über die Altersversorgung von Einzelpersonen beträgt die Rücktrittsfrist 30 Tage. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Falls jedoch die Informationspflicht verletzt worden ist, beginnt der Fristenlauf erst mit dem Erhalt aller wesentlichen Informationen. Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns Ihren Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse bekanntgeben und uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, von Ihrem Vertrag zurückzutreten, informieren. Sie können dafür das unter Rücktritt vom Vertrag abrufbare Formular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.  Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden.

  4. Folgen des Rücktritts: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich (längstens binnen 30 Tagen) Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

  5. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Rücktrittsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Rücktrittsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

XIII. Schlussbestimmungen

  1. Die Verträge zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungskunden unterliegen österreichischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – mit Ausnahme von Verbrauchern iSd KSchG – jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte des Versicherungsmaklers befindet. Der Versicherungsmakler ist jedoch berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen sachlich zuständigen Gericht einzubringen. Unbeschadet dessen ist für Verbraucher iSd KSchG jenes Gerichts zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Konsumenten liegt.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB-Makler ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. Im b2b-Bereich (Unternehmergeschäfte) wird in einem solchen Fall die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.
      1.  

Fassung: April 2024