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Shared Mobility – Shared Versicherung

Coverbild zum Artikel Mikromobilität von Team Bergmann

Die Art und Weise, wie wir uns fortbewegen, hat sich durch Shared Mobility grundlegend gewandelt. Das gemeinschaftliche Nutzen von Fahrzeugen bietet nicht nur individuelle, sondern auch wirtschaftliche und umwelttechnische Vorteile. Doch was passiert, wenn ich mit einem geliehenen Fahrzeug einen Unfall verursache? Bedeutet Shared Mobility auch geteilte Verantwortung?

Die Idee der Shared Mobility hat unsere Art der Fortbewegung revolutioniert. Das Teilen von Fahrzeugen, sei es Autos, Fahrräder oder E-Scooter, hat sich als ökologisch sinnvolle und kosteneffiziente Alternative zum traditionellen Individualverkehr etabliert. In dieser sich wandelnden Mobilitätslandschaft spielt jedoch die Frage der Versicherung und der Haftung im Falle eines Unfalls eine zentrale Rolle.

Shared Mobility – was ist das?

In der Welt der Fortbewegung eröffnet Shared Mobility, auch unter dem Namen geteilte Mobilität bekannt, eine innovative Perspektive. Dieses Transportkonzept sagt dem traditionellen Alleinbesitz adé, denn hier steht die gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen im Mittelpunkt. Es ermöglicht die Freiheit, Fahrzeuge wie (E-)Autos, (E-)Bikes, E-Scooter und vieles mehr zu nutzen, ohne an die Kosten und Verbindlichkeiten des Eigentums gebunden zu sein.

Die dynamische Welt der Shared Mobility nutzt oft innovative Technologien und Plattformen, um den Zugang zu Fahrzeugen zu erleichtern. Dies geschieht durch clevere Buchungs-Apps, automatisierte Abhol- und Rückgabe Vorgänge oder vielfältige flexible Tarifmodelle. Dieses Konzept geht über die bloße Mobilität hinaus – es erweist sich als Katalysator für eine nachhaltige Ressourcennutzung und leistet einen wertvollen Beitrag zur Eindämmung von Verkehrsstaus, Umweltbelastungen und Parkplatzknappheit in belebten Ballungsräumen

Was teilt man im Rahmen der Shared Mobility?

Ob es um das Leihen eines Autos, das Teilen eines E-Scooters oder das Nutzen eines Fahrrads geht – geteilte Mobilität bietet Flexibilität und effiziente Teilnahme am Straßenverkehr. Doch während wir uns so auf den Weg machen, taucht eine Frage auf: Was teilt man eigentlich im Rahmen der Shared Mobility? Wer haftet, wenn während der Fahrt etwas schief geht? Diese Frage ist entscheidend, denn sie berührt den Kern des Konzepts der Shared Mobility , sei es in Form von geliehenen oder geteilten Fahrzeugen.

Wir sehen uns das an einem konkreten Beispiel an:

Bedeutet Shared Mobility auch eine geteilte Versicherung?

In unserem Beispiel steht dir ein Umzug bevor – doch ein eigenes Auto hast du nicht. Aber keine Sorge, denn Du hast ein Ass im Ärmel: Du leihst Dir ein Auto bei einem der vielen Carsharing Anbieter, wie ShareNow, eloop und sharetoo aus und bist bereit, den Transport anzugehen. Das Aus- und Einräumen verläuft wie am Schnürchen, und Du genießt die Vorteile der Shared Mobility.  Doch dann, just in diesem Moment, wirbelt ein unglücklicher Vorfall Deine Pläne durcheinander: Beim waghalsigen Einparkmanöver verfängst Du Dich an einer Gehsteigkante und verpasst dem geliehenen Gefährt eine unschöne Delle. Plötzlich schießt Dir eine wichtige Frage durch den Kopf: Shared Mobility, bedeutet das auch Shared Versicherung?

Versicherung? Check!

Die meisten Anbieter von Shared Mobility, bieten einen Versicherungsschutz, der oft schon automatisch im Mietpreis enthalten ist. Dieser Versicherungsschutz inkludiert meist eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung. Das kann allerdings je nach Anbieter variieren. Die Vollkaskoversicherung deckt in der Regel Schäden am gemieteten Fahrzeug ab, unabhängig davon, ob Fahrende den Schaden selbst verursacht haben oder nicht. Das bedeutet, dass sogar bei selbstverschuldeten Unfällen die entstehenden Reparaturkosten größtenteils von der Versicherung übernommen werden.

Geteilte Mobilität, eigener Selbstbehalt

Ein wichtiger Aspekt bei dieser Versicherungsform ist der Selbstbehalt – auch Selbstbeteiligung genannt. Das ist der Betrag, den Du im Falle eines Schadens selbst tragen musst, bevor die Versicherung einspringt. Im Schadenfall kann es durchaus vorkommen, dass du bis zu 1.500 Euro Selbstbeteiligung bezahlen musst. Je nach Anbieter und Tarif kann der Selbstbehalt jedoch variieren. Oft besteht die Möglichkeit, diesen Selbstbehalt gegen eine zusätzliche Gebühr zu reduzieren. Dieses Konzept dient dazu, die finanzielle Belastung im Falle eines Schadens für Dich zu verringern. Hier gilt also: Doppelt checken und lieber die geringe Zusatzgebühr in Kauf nehmen, als später hohe Kosten zu stemmen.

Geteilte Mobilität, geteilte Sicherheit?

Als Versicherungsexpert:innen wissen wir bei Team Bergmann, dass das Konzept der Versicherung bei Shared Mobility-Angeboten nicht einheitlich ist. Daher solltest Du vor der Anmietung eines Fahrzeugs die Versicherungsbedingungen und den Umfang der Deckung genau prüfen. Zum Glück haben viele Anbieter die Notwendigkeit eines umfassenden Versicherungsschutzes für alle Nutzer:innen großteils erkannt und arbeiten laufend am Ausbau des Angebots zur Absicherung. 

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    Und wir kümmern uns gerne um Dich und Deine Sicherheit. Gemeinsam finden wir das passende Versicherungspaket, damit Du für alle Eventualitäten abgesichert bist.

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    Shared Mobility – Shared Versicherung? 

    Den Versicherungsaspekt der Shared Mobility in Bezug auf Autos haben wir nun abgedeckt. Doch wie sieht’s eigentlich mit E-Scootern aus? Das Leihen der E-Scooter erfreut sich besonders im städtischen Gebiet großer Beliebtheit. Wie es dabei um deine Versicherung steht, erfährst du hier: 

    Shared Scooter – volles Risiko

      In Bezug auf E-Scooter wird die Versicherungsfrage komplexer. E-Scooter sind in der Regel kaum versichert, und wenn doch, dann oft nur in begrenztem Umfang. Dies bedeutet, dass Du das volle Risiko im Falle eines Unfalls trägst. Hinzu kommt, dass du für etwaige Reparaturkosten selbst aufkommen musst, falls der E-Scooter während deiner Fahrt beschädigt wird. Damit das nicht passiert, haben wir 10 Tipps für eine sichere E-Scooter Fahrt für dich.

      Shared Scooter – eigene Sorgfaltspflicht 

        Versicherungen für Leihfirmen von E-Scootern sind vorhanden, decken jedoch meist nur Schäden ab, die durch Dritte verursacht werden. Für selbst verursachte Schäden haften Nutzer:innen selbst. Hier kommt die Sorgfaltspflicht ins Spiel: Nutzer:innen von E-Scootern sind dazu angehalten, verantwortungsvoll zu fahren und die Verkehrsregeln einzuhalten, um das Unfallrisiko zu minimieren.

        Unser Versicherungsexperte Michael hat es auf den Punkt gebracht: „Man muss auch mit geliehenen Sachen sorgsam umgehen. Wenn ich ein Leasing Auto fahre gehört es auch nicht mir, aber ich passe darauf auf.”

        Shared Mobility? Shared Verantwortung!

          Insgesamt zeigt sich, dass die Welt der Shared Mobility eine facettenreiche Versicherungslandschaft mit sich bringt. Während bei Autos und größeren Fahrzeugen oft eine umfassende Versicherung durch Anbieter gewährleistet wird, liegt die Verantwortung im Bereich E-Scooter aufgrund von begrenzter Versicherungsdeckung stärker bei Nutzer:innen.  Unsere Botschaft lautet daher: Informiere Dich vor Nutzung über die Versicherungsbedingungen von Shared Mobility und fahre stets verantwortungsbewusst, um sowohl Deine Sicherheit als auch Deine finanzielle Integrität zu schützen. 

          Denn geteilte Mobilität bedeutet nicht nur das Teilen von Fahrzeugen, sondern auch das Teilen von Verantwortung.

          Shared Versicherung – ungeteilte Aufmerksamkeit 

            Egal ob Haftpflicht-, Kasko-, oder Vollkaskoversicherung für E-Scooter, E-Bike,E-Auto und Co.: Wir sharen gerne unser Versicherungswissen mit Dir und finden gemeinsam das passende Versicherungspaket für Dich und Deine Bedürfnisse. 

            Denn geteilte Mobilität bedeutet nicht nur das Teilen von Fahrzeugen, sondern auch das Teilen von Verantwortung.

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