Förderung von Elektrofahrzeugen
05.07.2022 | E-Mobility News | E-xpertise
In Umwelt- und Klimaschutz investieren und gleichzeitig attraktive Förderungen absahnen? Win-win! Das ist mit dem Kauf von E-Fahrzeugen und E-Ladestationen jetzt möglich. Welche finanziellen Vorteile es gibt und was dabei zu beachten ist, erfährst du hier!
Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), der Auto- und Zweiradimporteure und des Sportfachhandels steht für das Jahr 2022 ein Gesamt-Förderbudget von 167,2 Millionen Euro zur Verfügung. Die Unterstützung setzt sich aus einem E-Mobilitätsbonusanteil der Fahrzeugimporteure und der E-Mobilitätsförderung des Bundes zusammen.
Was wird gefördert?
Die E-Mobilitätsoffensive unterstützt den Kauf von:
- Fahrzeugen mit Elektroantrieb, Brennstoffzellenantrieb und Plug-In-Hybrid-Antrieb
- Elektrofahrzeuge mit Range Extender bzw. Reichweitenverlängerer
- E-Motorräder
- E-Mopeds
- E-Leichtfahrzeuge
- (E-)Transporträder
- E-Ladeinfrastruktur.
Eine ausführliche Liste der geförderten Modelle findest du hier.
Was wird NICHT gefördert?
- PHEV, REEV bzw. REX mit Dieselantrieb
- PKW, deren elektrische Reichweite weniger als 50 Kilometer beträgt
- Fahrzeuge mit einem Brutto-Listenpreis über 60.000 Euro (Basismodell)
- Elektrofahrräder (Pedelecs)
- Gebrauchte Fahrzeuge
- Gebrauchte E-Ladeinfrastruktur
- Kostenlos zur Verfügung gestellte E-Ladeinfrastruktur
Wie hoch ist die Unterstützung?
Da die Unterstützung auf maximal 50 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt ist, kann sie auch geringer als die Förderungspauschale ausfallen. Außerdem ist der Unterschied zwischen Förderung der Automobilimporteure, Zweiradimporteure & des Sportfachhandels und Förderungen des BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) zu beachten.
PKW
mit reinem Elektro- (BEV) und Brennstoffzellenantrieb (FCEV)- Förderanteil von BMK: 3.000 €
- Gesamtförderhöhe: 5.000 €
PKW
für Plug-In Hybrid (PHEV) & Range Extender (REX, REEV)- Förderanteil vom BMK: 1.250 €
- Gesamtförderhöhe: 2.500 €
E-Moped
Elektro-Kleinkraftrad bzw. Elektroroller der Klasse L1e- Förderanteil vom BMK: 450 €
- Gesamtförderhöhe: 800 €
E-Leichtmotorrad
Klasse L3e ≤ 11 kW- Förderanteil vom BMK: 700 €
- Gesamtförderhöhe: 1.200 €
E-Motorrad
Klasse L3e größer 11 kW- Förderanteil vom BMK: 1.400 €
- Gesamtförderhöhe: 1.900 €
(E-)Transportrad
Ladegewicht über 80 kg- Förderung vom BMK: 800 €
- Gesamtförderhöhe: 900 €
E-Leichtfahrzeug
Klasse L2e, L5e, L6e, L7e- Förderanteil vom BMK: 1.300 €
- Gesamtförderhöhe: 1.300 €
Wie hoch wird E-Ladeinfrastruktur gefördert?
- 600 Euro für ein intelligentes Ladekabel
- 600 Euro für eine Wallbox (Heimladestation) in einem Ein-/Zweifamilienhaus
- 900 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage
- 1.800 Euro für eine kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage
Wie läuft der Antrag ab?
1. Schritt: Registrierung
Soweit das Förderbudget noch nicht ausgeschöpft ist, kannst du dich bis spätestens 31.03.2023 online für die Unterstützung registrieren. Das Fahrzeug muss nun innerhalb von 36 Wochen übernommen, bezahlt und zugelassen werden.
2. Schritt: Antragstellung
Der konkrete Förderantrag muss binnen 36 Wochen über die Online-Plattform gestellt werden. Beachte: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Rechnung nicht älter als neun Monate alt sein.
Für den Antrag solltest du diese Unterlagen griffbereit haben:
- Rechnung über die Anschaffung des Fahrzeuges bzw. der E-Ladeinfrastruktur
- Unterschriebene Formular Förderungsabrechnung
- Zulassungsbescheinigung bei Fahrzeugen mit Straßenzulassung
- Bei Leasingfinanzierung: Leasingvertrag inkl. Depotzahlung
- Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern
- Bei Installation einer Wallbox: zusätzlich zur Rechnung eine Bestätigung des ausführenden Elektroinstallateurs. Gegebenenfalls auch einen Nachweis darüber, dass es sich um eine Gemeinschaftsanlage und/oder ein Mehrparteienhaus handelt.
3. Schritt: Auszahlung
Geschafft! Nach Prüfung der Antragsunterlagen und Genehmigung durch den Klima- und Energiefonds erfolgt die Auszahlung der Förderung!
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