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E-Scooter in Österreich: Alle Fakten auf einen Blick

Coverbild zum Artikel E-Scooter in Österreich: Alle Fakten auf einen Blick von Team Bergman

Dich hat nach ein paar Fahrten mit Lime, Tier und Co. auch der Fahrspaß gepackt und nun denkst du über einen eigenen E-Scooter nach? Kennen wir nur zu gut. Seit Sommer 2019 gelten auf Österreichs Straßen neue Regeln, die du dir vorm Cruisen noch schneller anschauen kannst, als du »E-Kleintretroller« sagen kannst.

Brauche ich einen Führerschein für E-Scooter?

Nein, vorausgesetzt der E-Roller liegt unter einer Leistung von 600 Watt und fährt nicht schneller als 25 km/h. Ansonsten brauchst du einen Mopedführerschein oder die Lenkberechtigung einer anderen Führerscheinklasse.

Über welche Ausstattung muss mein E-Scooter verfügen?

First things first: Ohne Bremse, Reflektoren und Lichtern bei Dunkelheit geht nichts. Wie beim Fahrrad wird auch beim E-Scooter vorne ein weißes und hinten ein rotes Licht bzw. ein Rückstrahler angebracht. Seitlich sollten zusätzlich gelbe Rückstrahler vorhanden sein. So ist man für andere Verkehrsteilnehmer klar erkennbar und schützt sich vor Unfällen – denn diese haben im vergangenen Jahr mit 1.300 einen neuen Höchststand erreicht.

 

Wo darf ich fahren – und wo nicht?

Für E-Scooter gelten dieselben Regeln wie für Räder. Eine Übersicht:

Go:

  • Fahrbahn: Go, aber nur wenn kein Radweg zur Verfügung steht.
  • Radfahrstreifen neben der Fahrbahn: Go!
  • Radweg: Go!
  • Radfahrerüberfahrt: Go!
  • Fahrradstraße: Das Wort „Fahrrad” kommt vor, also go!
  • Mehrzweckstreifen: haben unter anderem den Zweck, dass ihn auch E-Scooter benutzen dürfen 😉
  • Wohnstraßen und Begegnungszonen: Go, aber nur wenn das Tempo auf Schrittgeschwindigkeit reduziert wird.

Stop:

  • Gehweg: Gehen – ja, scootern – nein – Es gibt jedoch Ausnahmen, die von der zuständigen Behörde festgelegt werden. Dann gilt Schrittgeschwindigkeit.
  • Fußgängerübergang: Nein. Auch nicht, wenn man einen Fuß am Boden schleift – Radfahrerüberfahrt geht hingegen klar!
  • Fußgängerzone: No Scooter Zone. Ausnahme: Fahrräder sind explizit erlaubt.

Abstellen statt Zustellen

Einer der größten Kritikpunkte an E-Scootern ist das ordnungsgemäße Parken – besser gesagt das unordungsgemäße. Kein Wunder, denn niemand stolpert gerne über einen E-Scooter. Um Grant gegen unser neues Fortbewegungsmittel zu verhindern, wird der Scooter entweder zusammengeklappt und mitgenommen oder eben ordnungsgemäß abgestellt. Teilweise gibt es hierfür bereits ausgewiesenen Stellplätze. Auf dem Gehsteig abstellen ist in Ordnung, wenn dieser mindestens 2,5 Meter breit ist – Achtung: in Wien muss der Gehsteig hierfür 4 Meter breit sein. Was als Parkplatz hingegen nicht geht, sind Bus- und Tramhaltestellen.

Sonstige Verhaltensregeln

  • Doppelter Fahrspaß – Fehlanzeige. Zu Zweit fahren ist tabu.
  • Promillegrenze: Alkohol und Verkehrssicherheit vertragen sich nicht. Daher gilt die 0,8 Promillegrenze für E-Scooter. Für Fahranfänger:innen in der Probezeit und unter 21-Jährige gilt die 0,1 Promillegrenze. Wer über dieser Grenze mit einem E-Scooter fährt, muss mit einer Strafe zwischen € 800 und € 3.700 rechnen. Wenn die Polizei mangelnde Verkehrszuverlässigkeit feststellt, kann zusätzlich der Kfz-Führerschein entzogen werden.

Zu guter Letzt: Stay safe, have fun!

Noch unbeschwerter gelingt das mit dem passenden Versicherungsschutz. Sichere dich gegen Diebstahl sowie Schäden am E-Scooter samt Batterie ab. Gemeinsam finden wir für dich das perfekte Paket, damit du direkt losstarten kannst.

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