E-Mopeds sind günstig, leise und besonders im Stadtverkehr praktisch. Bislang wurden viele Modelle mit maximal 25 km/h und höchstens 250 Watt rechtlich wie Fahrräder behandelt. Damit ist ab 1. Oktober 2026 Schluss: Mit der 36. StVO-Novelle gelten betroffene E-Mopeds künftig als Kraftfahrzeuge und unterliegen weitgehend denselben Vorschriften wie herkömmliche Mopeds (Klasse L1e-B).
Für Besitzer bedeutet das: Führerschein, Zulassung, Kennzeichen, Versicherung, Helm und regelmäßiges „Pickerl“ werden verpflichtend. Wer sein Fahrzeug weiterhin im öffentlichen Verkehr nutzen möchte, sollte sich rechtzeitig um die erforderlichen Unterlagen und den passenden Versicherungsschutz kümmern.
Bisher waren diese Fahrzeuge oft über die Privat- oder Betriebs-Haftpflicht gedeckt. Ab 1. Oktober 2026 ist das nicht mehr der Fall. Das gilt rückwirkend auch für bereits gekaufte Fahrzeuge.
⚠️Warum das wichtig ist: Wer ohne Versicherung fährt, riskiert nicht nur Strafen, sondern haftet im Schadenfall persönlich. Und das kann teuer werden!
Welche E-Mopeds sind von der neuen Regelung betroffen?
Die neue Regelung betrifft grundsätzlich einspurige Fahrzeuge der Klasse L1e-B. Dazu gehören insbesondere:
❌ E-Mopeds & E-Roller ohne Pedale: Rein elektrisch angetriebene, einspurige Fahrzeuge (oft im klassischen Vespa-Look oder als E-Chopper), selbst wenn sie bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren und nicht mehr als 250 Watt Nenndauerleistung haben.
❌ E-Bikes mit Gasgriff: Modelle, die zwar Pedale besitzen, deren Motor sich aber über einen Gasgriff oder Gashebel komplett ohne Treten aktivieren lässt.
❌ E-Scooter mit fest verbautem Sitz: Fahrzeuge, die optisch wie ein Steh-Roller aussehen, aber mit einer Sitzvorrichtung ausgestattet sind.
❌ S-Pedelecs: Schnelle Elektrofahrräder, deren Motorunterstützung erst bei 45 km/h abschaltet.
⚠️ Es spielt es keine Rolle, wann oder wo das Fahrzeug gekauft wurde. Die Vorschriften gelten auch für bereits vorhandene E-Mopeds und für Personen, die sich nur vorübergehend in Österreich aufhalten.
Nicht versicherungspflichtig sind in Österreich weiterhin
✅ Klassische E-Bikes: Solange der Motor nur während des Tretens unterstützt, wenn die Bauartgeschwindigkeit 25 km/h und die Nenndauerleitung 250 Watt nicht übersteigt.
✅ Klein- und Miniroller („Tretroller“): Kleinfahrzeuge ohne Sitzvorrichtung, mit Lenkstange, Trittbrett und mit einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 300 mm.
✅ Elektrisch betriebene Klein- und Miniroller („E-Scooter“): Ausstattung wie vorstehende Kategorie; überdies darf die Bauartgeschwindigkeit 25 km/h und die Höchstleistung 600 Watt nicht übersteigen. Für diese Fahrzeuge gelten ab Mai 2026 auch strengere technische Regeln (z. B. Blinker).
⚠️ Die einfache Merkregel: Als Fahrrad gilt nur noch, was ausschließlich beim Treten unterstützt und bei 25 km/h beziehungsweise 250 Watt Schluss macht. Alles andere ist ein Moped.
Die wichtigsten Änderungen ab 1. Oktober 2026
🛵 Führerscheinpflicht
Für das Lenken eines betroffenen E-Mopeds ist künftig mindestens eine Lenkberechtigung der Klasse AM erforderlich. Die AM-Ausbildung kann grundsätzlich ab dem 15. Lebensjahr absolviert werden. Für Personen unter 16 Jahren ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
🛵 Zulassungs- und Kennzeichenpflicht
Jedes betroffene E-Moped muss ab dem Stichtag ordnungsgemäß zum Verkehr zugelassen sein. Nach erfolgreicher Zulassung erhält das Fahrzeug eine Kennzeichentafel.
Für die Anmeldung werden üblicherweise folgende Unterlagen benötigt:
- amtlicher Lichtbildausweis,
- Kaufvertrag oder ein anderer Besitznachweis,
- Versicherungsbestätigung für die Kfz-Haftpflichtversicherung,
- Typenschein, CoC-Papier oder Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank,
- gegebenenfalls eine Einzelgenehmigung,
- bei Gebrauchtfahrzeugen ein gültiges §-57a-Prüfgutachten.
Die Zulassung erfolgt über eine Zulassungsstelle.
🛵 Versicherungspflicht
Ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung darf das E-Moped ab dem 1. Oktober 2026 nicht mehr auf öffentlichen Verkehrsflächen verwendet werden.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche, wenn Du mit Deinem E-Moped anderen Personen einen Schaden zufügst. Gleichzeitig wehrt sie unberechtigte Forderungen ab. Sie schützt jedoch grundsätzlich nicht vor Schäden am eigenen Fahrzeug. Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist außerdem Voraussetzung für die Zulassung und die Ausstellung des Kennzeichens
🛵 Helmpflicht für alle
Während E-Mopeds bislang in vielen Fällen den Fahrradbestimmungen unterlagen, gilt ab Oktober 2026 eine altersunabhängige Helmpflicht. Jeder Lenker muss einen geeigneten und genehmigten Motorradhelm tragen.
⚠️Ein Fahrradhelm reicht für ein künftig als Kraftfahrzeug eingestuftes E-Moped nicht aus.
🛵 Radwege sind künftig tabu
E-Mopeds dürfen ab dem Stichtag nicht mehr auf Radwegen, Radfahrstreifen oder anderen Radfahranlagen verwendet werden. Auch das für Fahrräder teilweise erlaubte Fahren gegen die Einbahn ist nicht mehr zulässig.
🛵 Regelmäßige §-57a-Begutachtung
Auch das sogenannte „Pickerl“ wird verpflichtend. Das E-Moped muss daher regelmäßig technisch überprüft werden. Derzeit gilt grundsätzlich die 3-2-1-Regel: Die erste Begutachtung erfolgt drei Jahre nach der Erstzulassung, die nächste zwei Jahre später und danach jährlich. Ab dem 19. Mai 2027 ist eine Umstellung auf die 4-2-2-2-1-Regelung vorgesehen.
🛵 Strengere Verkehrsregeln
Da das E-Moped künftig als Kraftfahrzeug gilt, sind auch die entsprechenden Verkehrsregeln einzuhalten. Dazu gehört unter anderem die für Kraftfahrzeuge geltende Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Das Fahrzeug muss zudem über die vorgeschriebene technische Ausstattung verfügen.
⚠️ Wer nach dem 1. Oktober 2026 ohne Zulassung, Versicherung oder Führerschein auf öffentlichen Verkehrsflächen fährt, riskiert eine Anzeige und die Untersagung der Weiterfahrt.
Wie geht’s jetzt weiter?
Das größte Problem: Ist Dein E-Moped überhaupt zulassungsfähig?
Nicht jedes derzeit verkaufte oder bereits verwendete E-Moped kann automatisch zugelassen werden. Besonders bei günstigen Importfahrzeugen oder Modellen aus dem Onlinehandel fehlen teilweise die notwendigen Fahrzeugpapiere oder die technischen Voraussetzungen.
Was sind die technischen Voraussetzungen:
Ein Moped braucht z. B. Blinker, Bremsen für beide Räder, Spiegel, eine Hupe, Kennzeichenbeleuchtung und zugelassene Scheinwerfer.
⚠️ Für die Zulassung wird unbedingt ein CoC-Papier, eine EU-Typengenehmigung oder eine Einzelgenehmigung benötigt.
Was tun, wenn die Papiere fehlen?
Wenn du als zukünftiger E-Moped-Besitzer:in keine Unterlagen für die Anmeldung hast, gibt es folgende Wege:
- Hersteller oder Händler kontaktieren – mit der Fahrgestellnummer. Liegt eine EU-Typengenehmigung vor, lässt sich das CoC-Papier meist nachträglich erstellen.
- Einzelgenehmigung beantragen – wenn keine EU-Typengenehmigung existiert. In Wien bei der MA 46, in den Bundesländern bei der technischen Prüfstelle des Amtes der jeweiligen Landesregierung. Dafür sind oft technische Datenblätter oder Gutachten nötig.
⚠️ Ohne CoC-Papier oder Einzelgenehmigung kann das E-Moped ab dem 1. Oktober 2026 nicht mehr legal auf öffentlichen Verkehrsflächen verwendet werden!
So unterstützt Dich Team Bergmann
Die neue Rechtslage kann gerade bei bestehenden E-Kleinfahrzeugen (die künftig zu E-Mopeds werden) kompliziert werden. Nicht jedes Fahrzeug ist eindeutig einzuordnen und nicht jede Versicherung bietet automatisch dieselben Leistungen.
Team Bergmann Versicherungslösungen unterstützt Dich dabei,
- den notwendigen Versicherungsschutz zu klären,
- eine geeignete Kfz-Haftpflichtversicherung zu finden,
- unterschiedliche Versicherer und Leistungen zu vergleichen,
- sinnvolle Zusatzbausteine auszuwählen,
- Versicherung und Zulassung aufeinander abzustimmen,
- Habe ich einen genehmigten Motorradhelm und die vorgeschriebene Fahrzeugausstattung?
Fazit: Jetzt prüfen, statt ab Oktober stehen zu bleiben
Ab dem 1. Oktober 2026 wird aus vielen bisher wie Fahrräder behandelten E-Mopeds rechtlich ein Kraftfahrzeug. Ohne Führerschein, Zulassung, Kennzeichen, Haftpflichtversicherung, Pickerl und Helm ist eine weitere Verwendung auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht mehr erlaubt.
Besonders wichtig ist die rechtzeitige Prüfung der Fahrzeugpapiere. Fehlt eine Typengenehmigung und ist keine Einzelgenehmigung möglich, kann das Fahrzeug möglicherweise nicht mehr legal verwendet werden.
Du besitzt bereits ein E-Moped oder planst den Kauf eines neuen Modells? Team Bergmann unterstützt Dich bei der Suche nach einer passenden Versicherungslösung und begleitet Dich auf dem Weg zur richtigen Absicherung.
⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick nach dem Informationsstand vom 31. August 2026 und ersetzt keine individuelle rechtliche oder behördliche Prüfung.


